Verfahrensweise zu den gezahlten Startgelder


Liebe Läufer!

Wir haben heute über die Verfahrensweise zu den Stargeldern entschieden und dies ist schon mal eine Vorabinfo (wir versenden am Wochenende aber noch  Mails an alle angemeldeten Starter)

Am wenigsten Aufwand haben wir, wenn ihr eine Gutschrift für das nächste Jahr bekommt. Ihr bleibt in den Startlisten mit den schon gültigen Startnummern stehen und startet zum 11. Schlaubetal-Marathon am 20.10.2018. Wer dann aus irgendeinem Grund nicht starten kann, bekommt sein Geld entsprechend der jetzt gültigen Verfahrensweise für eine Rückzahlung erstattet. Wer dann auf eine andere Strecke ummeldet, bezahlt keine Ummeldegebühr, sondern nur die Differenz zur höherwertigen Strecke. Alle Läufer, die einen Start im nächsten Jahr wünschen, brauchen sich nicht bei uns zu melden (das Mail-Poastfach quillt sonst über).

Wer sich jetzt noch nicht für einen Start im nächsten Jahr entscheiden kann oder schon weiß, dass er nicht startet, bekommt 70 % seines Startgeldes zurück überwiesen. Einen Teil müssen wir leider einbehalten, da wir halt schon einiges an Kosten hatten. Diese Läufer müssen sich logischer weise bei uns melden und uns ihre Bankverbindung mitteilen. Näheres in oben erwähnter Mail.

Wir denken, dass wir eine Lösung im beiderseitigen Interesse gefunden haben.

Euer Schlaubetal-Marathon-Verein